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Raus mit den LKW's

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Hallo und willkommen !


Wir freuen uns, dass Sie den Weg vom Flyer in Ihrem Briefkasten bis hier her gefunden haben.

Unser Wunsch ist es den LKW-Verkehr raus aus unserem schönen Wohngebiet zu bringen.

Ganz nach dem Motto: Furth (hinaus) mit dem Schwerlastverkehr.

Wir möchten Ihnen gerne den kompletten Antrag den wir bei den genannten Institutionen einreichen möchten, zeigen.

Wir hoffen auf viele, viele Nachbarn die sich an der Unterschriftensammlung beteiligen !

===> bitte hier unterschreiben: https://www.openpetition.de/petition/online/furth-mit-dem-schwerlastverkehr <===


Bei Fragen, Wünschen und Anregungen, bitte die "Kontakt"-Seite nutzen!

Vielen Dank vorab für Ihr Interesse !


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Antrag auf verkehrslenkende Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 StVO


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind Eigentümer der von uns selbst bewohnten Wohnung  in der Hahilingastraße. 

Das Hausgrundstück liegt unmittelbar an der Hahilingastraße.

Es ist bekannt, dass es in der Nähe unseres Wohngebiets eine günstige Tankstelle für LKWs gibt, die unserer Hahilingastrasse und der damit verbundenen Seitenstrassen* ein enormes LKW Aufkommen beschert.

Viele LKW Fahrer (viele davon auch regelmäßig mit Auswärtigen Kennzeichen wie z.B. TÖL/EBE/ERD) kennen und nutzen regelmäßig diese günstige Tankstelle (teilweise mehrmals am Tag).  Obendrein fährt seit Dezember letzten Jahres alle 15 Minuten von 6.00-21.00 Uhr ein Linienbus durch unsere Straße.

 

Da wir in einem Mischgebiet leben ist eine gewisse Belästigung hinnehmbar, jedoch hat das ganze Ausmaße eines Industriegebietes angenommen, die nicht mehr tragbar sind.

 

Die Hahilingastraße wird von LKW’s benutzt, die von der Autobahn kommen, sowie von LKW’s die von Richtung Grünwald kommen. Die Hahilingastraße ist eine Straße die viele Kinder täglich zum Weg in den Kindergarten und in die Schule nutzen, viele Autos parken und Busse fahren und deshalb auch auf Tempo 30 begrenzt ist. Die Hahilingastraße allein betrachtet ist ein absolutes Wohngebiet. Die Straße ist nicht (mehr) für dieses derartige Verkehrsaufkommen geeignet, schlichtweg fehlt der Platz und das Gefahrenpotential ist enorm! Zwei große Kraftwägen, egal ob Bus oder LKW kommen nicht aneinander vorbei, es sei denn der Fußgängerweg wird mitbenutzt der keinen Randstein besitzt und großzügig mitgenutzt wird! Der Schutz der Fußgänger ist nicht mehr gewährleistet, da diese von Kraftfahren als das deutlich schwächere Glied wahrgenommen und dahingehend schlichtweg ausgenutzt und zum Ausweichen genötigt werden.


Wir, die Bewohner des Gebiets der Hahilingastraße, beantragen,

            gem. § 45 StVO verkehrslenkende Maßnahmen durchzuführen, um den Schwerlastverkehr auf der Hahilingastraße, Oberhaching/ Furth,  herauszuleiten, insbesondere durch die Anordnung eines ganztätigen Durchfahrverbots für LKW‘s.

 

Begründung:

Verkehrslenkende Maßnahmen sind gem. § 45 StVO erforderlich. Die Straßenverkehrsbehörde kann die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten (§ 45 Abs. 1 Satz 1 StVO). Ein Durchfahrverbot für den Schwerlastverkehr ist

1.      zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 3 StVO)

2.      zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße (und parkenden PKW‘s) (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 2 StVO)

3.      hinsichtlich der zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 5 StVO)

4.      aus Gründen der Sicherheit und Ordnung (§ 45 Abs. 1 Satz 1 StVO)

dringend geboten.

 

Alternativen sind vorhanden:

Das der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eingeräumte Ermessen reduziert sich bei dieser Sachlage auf Null. Hierbei ist besonders zu berücksichtigen, dass der LKW-Verkehr über die parallele Hauptstraße Münchnerstraße abgewickelt werden kann. Diese ist auch für große Fahrzeuge ausgelegt. Durch eine Umfahrung über die Münchner- und Lanzenhaarerstraße würde die Hahinlingastraße deutlich entlastet werden, trotzdem könnte die von den Fahrern gewohnte Tankstelle weiterhin von LKW’s angefahren werden.

 

Des Weiteren müssen wir anmerken das es 2 weitere Tankmöglichkeiten in der direkten Umgebung gibt.

Die Erste ist nur 1,6 km (3 Minuten) entfernt im Industriegebiet an der Raiffeisenallee. Diese ist sowohl aus der Richtung Grünwald, sowie aus der Richtung Deisenhofen/Oberhaching bestens zu erreichen.

Die Zweite Tankstelle befindet sich 650m (2 Minuten) entfernt an der Hauptstraße Münchnerstraße, Kreuzung Holzstraße.

Denn bei genauer Betrachtung gibt es in unserem Mischgebiet ab der Kreuzung Further Bahnhofstraße / Hahilingastraße bis hin zur Kreuzung Talanger / Hahilingastraße KEINE Firma die einen LKW hat und gezwungen wäre diesen auf der genannten Strecke zu betanken.

 

 

Wir beantragen deshalb für LKW‘s eine ganztägige Sperre der Hahilingastraße ab der Kreuzung Further Bahnhofstraße / Hahilingastraße bis hin zur Kreuzung Talanger / Hahilingastraße.

 

1. Unzumutbare Lärmauswirkungen für die Anwohner

Der Schwerlastverkehr führt zu einer unzumutbaren Lärm- und Abgasbelastung unserer Wohnräume und der von uns genutzten Außenanlagen sowie der häuslichen Umgebung. Besonders gravierend sind die durch den hohen LKW-Anteil in den frühen Morgen- und späten Abendstunden sowie teilweise Nachts verursachten Geräuschimmissionen. Ein ungestörtes Schlafen ist seit der Zunahme des LKW-Verkehrs (überwiegend von April bis September) praktisch nicht mehr möglich. Müdigkeit und Konzentrationsschwierigkeiten sind die Folge. Wir alle sind  auf einen erholsamen Schlaf angewiesen. Ein Schlafen bei geschlossenem Fenster ohne die für uns notwendige Frischluftzufuhr ist nicht möglich.

Auch samstags wird ab 5:30 Uhr morgens bis mindestens 22:30 Uhr abends die Straße regelmäßig von LKW’s  befahren.

Die sich aus der Lärmbelastung sowie den Mangel an Schlaf ergebenden gesundheitlichen Gefahren sind den Bewohnen der gesamten Hahilingastraße die auf diesem Abschnitt aus reinen Wohnhäusern besteht nicht mehr zumutbar.

 

Rasen- und/oder  Terrassenfläche /  Balkone:

Ein dortiges Aufhalten ist in Anbetracht des LKW-Lärms praktisch unmöglich geworden. An Erholung auf der Terrasse oder im Garten ist Werktags nach Feierabend sowie Samstags nicht zu denken. Selbst Fernsehen bei normaler Lautstärke ist bei offenem Fenster schlichtweg nicht möglich (diese Fenster befinden sich nicht einmal parallel zur Straße!).

 

Gem. § 45 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 3 StVO müssen die Anwohner vor Lärm und Abgasen geschützt werden. Ein Einschreiten zum Schutz vor Verkehrslärm setzt nicht voraus, dass ein bestimmter Schallpegel überschritten wird. Die für andere Sachverhalte normierten Regelwerke (wie z.B. die Lärmschutz-Richtlinien-StV, die 16. BImSchV) sind nicht unmittelbar einschlägig. Maßgeblich ist vielmehr, ob der Lärm Beeinträchtigungen mit sich bringt, die jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen und damit zugemutet werden muss. Die Grenze des billigerweise zumutbaren Verkehrslärms ist nicht durch gesetzlich bestimmte Grenzwerte festgelegt.

 

Wir haben trotzdem Schallpegelmessungen mit einem kalibrierten Industriegerät von der Firma Testo über den Sommer hinweg vorgenommen. An verschiedenen Tagen und zu verschiedenen Uhrzeiten haben wir stundenweise sämtliche Angaben notiert.

Folgende Ergebnisse kann ich Ihnen mitteilen. Regelmäßig werden die zulässigen Werte die vom Landesumweltamt für Mischgebiete vorgesehen sind überschritten.

Obwohl wir in einer Zone 30 leben, wird das von ca. 70 % der Autofahrer schlichtweg ignoriert und gut und gerne 50 km/h gefahren. Und so kommen wir bei PKW’s auf einen ermittelten Durchschnittswert von 65 dB. Bei den Autofahrern die tatsächlich die Zone 30 auch als diese wahrgenommen haben, haben wir einen Durchschnittswert von 55 dB ermittelt, der angemessen in einem Mischgebiet scheint. Anders als bei den LKW’s. Hier haben wir durchschnittlich 78 dB gemessen. Der Linien-Bus hat es auf im Schnitt 69 dB gebracht.

Gemessen wurde stundenweise, an 14 einzelnen, unabhängigen Tagen zw. 02.07.13 und 28.08.13 (ausgenommen Sonntags).

Die Daten von 761 PKW’s, 42 Linienbusse und 320 LKW’s wurden handschriftlich erfasst.

Hier der offizielle Auszug vom Landesumweltamt.

Es gibt gerade Probleme mit der Anzeige, das wird schnellstmöglich behoben.



 

Der durch den Schwerlastverkehr verursachte Lärm ist in diesem Sinne nicht zumutbar, weil der Lärm dadurch vermeidbar ist, dass der LKW-Verkehr die Münchnerstraße benutzt oder die unmittelbar alternativen Tankstellen  im Industriegebiet bzw. an der Hauptstraße anfährt. Insofern liegt eine funktionsgerechte Alternative auf der Hand.

 

Alternativ wird beantragt,

            ein ganztägiges LKW-Verbotsschild für LKW’s ab 7,5 Tonnen.

 

Dies wäre ein Kompromiss der für ein Mischgebiet  mindestens notwendig ist.

 

2. Zunahme der Schadstoffbelastung nicht hinnehmbar

Die Zunahme der Belastung der Anwohner durch Abgase und Feinstaub durch den Schwerlastverkehr ist sowohl wegen der Gesundheitsgefahren als auch wegen der Nutzung der Gartengrundstücke nicht hinnehmbar. Ebenso wie bei der Lärmbelastung ist eine Zunahme – unabhängig von Grenzwertüberschreitungen – nicht hinzunehmen, wenn der Schwerlastverkehr auf dieser ungeeigneten Straße vermieden werden kann.

Darüber hinaus ist aufgrund des hohen LKW-Anteils zu befürchten, dass die seit dem 1.1.2005 geltenden Immissionsgrenzwerte für PM10 und NOX gem. §§ 3 und 4 22. BImSchV überschritten werden. Gem. § 40 Abs. 2 Satz 1 BImSchG kann die zuständige Straßenverkehrsbehörde den Kraftverkehr nach Maßgabe der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften auf bestimmen Straßen oder in bestimmten Gebieten verbieten oder beschränken, wenn der Kraftzeugverkehr zur Überschreitung von Immissionsrichtwerten nach der 22. BImSchV beiträgt und soweit die für den Immissionsschutz zuständige Behörde dies im Hinblick auf die örtlichen Verhältnisse für geboten hält, um schädliche Luftverunreinigungen zu vermindern oder deren Entstehen zu vermeiden.

 

3. Erhöhte Unfallgefahren

Weiterhin ist ein gefahrloses gehen auf dem Gehweg der Hahilingastraße, der nicht mit einem Bordstein, sondern NUR mit einer Fahrbahnmarkierung von der Straße getrennt ist, nicht möglich. Insbesondere für Kinder, behinderte und ältere Menschen oder Frauen mit Kinderwägen stellt dies eine nicht tragbare Unfallgefahr dar. Es sind Kindergarten- und Schulwege der Grundschüler betroffen. Insbesondere für die Kinder und Eltern der Umliegenden Kindergärten und der Grundschule führt dies allmorgendlich zu hohen Unfallgefahren. Ohne elterliche Begleitung ist der Schulweg nicht einmal älteren Grundschülern zu empfehlen.

Außerdem ist die Hahilingastraße der Hauptverkehrs- und Parkpunkt für alle die das Further Naturbad in den Sommermonaten, wo die Belastung eben am höchsten ist, genießen wollen. Viele Kinder laufen hier voller Vorfreude unkontrolliert über die Straße. Ein weiter Fußmarsch wird von den Eltern aufgrund der mangelhaften Parkgelegenheiten am Bad selbst in Kauf genommen. Die Kinder wollen schnellstmöglich und auf direktem Wege das Bad erreichen. Auch hier ergeben sich hohe Unfallpotentiale für Fußgänger und Radler, vorallem für Radler mit Kinderanhängern. Die äußerst schlecht einsehbare Kurve Hahilingastraße / Further Bahnhofstraße wird oft mit einem derartigen Tempo von LKW’s genommen, dass weder ein Kind, noch der Fahrer bei einer kritischen Situation reagieren könnten.

Des Weiteren können die LKW’s bei erhöhtem Parkaufkommen nicht aneinander vorbeikommen (was auch ohne parkende Autos schon extrem schwierig wäre, da die Fahrbahnbreite nicht dafür ausgelegt ist), da die parkenden Autos dies verhindern. Eine Alleinige Durchfahrt eines LKW’s ist ohne Benutzung des Gehweg-Streifens nahezu ausgeschlossen. Auch die seit September 2011 angebrachten Abgrenzungsschwellen aus Kunststoff zum Fußweg bieten nicht die nötige Sicherheit, da 8-10 cm vom LKW-Reifen leicht und häufig überwunden werden und obendrein auch nur Teilabschnitte dadurch eingefasst sind. Die dadurch entstehenden Beschädigungen an den Schwellen sind immer wieder deutlich zu sehen.

 

Die Parkgelegenheiten die vorhanden sind, werden in diesem Teil der Straße die der  Privatnutzung (Wohngebiet) unterliegt, dringend benötigt, da aufgrund des Hachinger Baches eine Unterkellerung (sprich Tiefgaragen) nicht umsetzbar beim Bau waren und sind, und schlichtweg Parkgelegenheiten auf der Straße wichtig und unvermeidlich sind.

 

In letzter Zeit werden in der Dämmerung auch verstärkt Tiere über-/angefahren. Die Reaktionszeiten können nicht schnell genug sein um einen tonnenschweren mit Heizöl oder Baumaterial beladenen LKW rechtzeitig zu bremsen. Nicht für Kinder, nicht für Tiere ! Und in einem Teilabschnitt wo viele Haustiere wohnen haben auch diese Freilauf! Hunde, Katzen etc..

 

Auch aufgrund der erhöhten Unfallgefahren sind verkehrslenkende Maßnahmen  dringendst geboten. Aufgrund der einschlägigen Erfahrungen müssen Verkehrsunfälle, an denen der Lkw-Verkehr beteiligt ist, auf das vermeidbare Maß reduziert werden. Wenn dies aufgrund der Nutzung einer parallel laufenden Hauptstraße möglich ist, dann ist ein Durchfahrverbot schon aus diesem Grund gerechtfertigt.

 

4. Außerordentliche Schäden an den Straßen und PKW‘s

Verkehrslenkende Maßnahmen müssen auch dann angeordnet werden, wenn diese zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße notwendig sind (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 2 StVO). Die vorliegend als „reguläre“ Ausweichstrecke für Hauptstraße genutzte Hahilingastraße ist von ihrer Beschaffenheit nicht tauglich, den Schwerlastverkehr aufzunehmen. An vielen Stellen ist die Straße so eng, dass zwei Lkws nicht aneinander vorbeikommen. Es wird zu 95 % ohne Rücksicht auf Verluste der Gehweg als Fahrbahn mitbenutzt. Viele Fußgänger fühlen sich genötigt! Auch wird der Straßenbelag in kurzer Zeit durch den Schwerlastverkehr ruiniert sein, dass Straßenschäden eintreten werden.

Immer wieder werden die Seitenspiegel der PKW’s angefahren und nach hinten umgeknickt. Moderne Autos mögen das ohne größere/gravierende Schaden überstehen, ältere Autos hingegen haben nur eine Einklappfunktion nach innen (also gegen die Fahrtrichtung). Und einen Zettel mit den Kontaktdaten des Fahrers findet man nie. (Fahrerflucht!)

 

Dies beweist zusätzlich, dass schlichtweg der Platz fehlt um das LKW Verkehrsaufkommen abzuwickeln.

 

Des Weiteren ist auf diesem Weg eine Art Brücke zu überqueren unter der der Hachinger Bach fließt, diese Stelle ist verengt und höchst gefährlich da sie in einer sehr uneinsichtigen Kurve liegt. Auch hier haben LKW’s größenbedingt Schwierigkeiten diese Stelle zu passieren, bzw. sich mit dem Gegenverkehr zu arrangieren. In wie weit die „Brücke“ dieser Dauerbelastung Stand hält, sei dahingestellt. Fahrradfahrer die diese Kurve passieren müssen werden oft erst in letzter Sekunde wahr genommen.

 

5.                 Schäden durch Erschütterungen

Durch das erhöhte Lkw-Aufkommen und die von Lkw‘s verursachten Erschütterungen und Vibrationen befürchten wir das die Schäden an unserem Haus (Risse an der Hausmauer) daher rühren. Die LKW‘s fahren in geringer Entfernung am Haus vorbei. Viele Häuser stehen nur 3 Meter von der Fahrbahn entfernt. Vibrationen sind absolut wahrzunehmen, gerade, wenn mal wieder „Gas“ gegeben wird. Das Tempolimit von 30 km/h nehmen fast alle LKW-Fahrer nicht als Gesetz wahr. Wenn tagsüber weniger PKW’s auf der Straße stehen und kein Gegenverkehr besteht, wird oft 50 km/h gefahren.

Jedoch gerade wenn die Straße beparkt ist, was in der Regel ab Mittag der Fall ist, müssen die Kraftfahrer ständig bremsen und wieder anfahren, die Geräusch- und Vibrationskulisse ist unzumutbar! Von dem Schadstoffausstoß ganz zu schweigen.

 

Schwerverkehr mit Geschwindigkeiten unter 30 km/h und im Stop and Go Verkehr erhöht die Belastungen durch Lärm und Abgase. Die Schädigung an Gebäuden, Straße, Kanalisation usw. erhöht sich um ein Vielfaches.

 

Nach der Rechtsprechung führt durch eine unzulässige oder übermäßige verkehrliche Straßennutzung hervorgerufene Erschütterung eines bebauten Grundstückes – je nach Dauer und Umfang des Verkehrs sowie der sonstigen kennzeichnenden Gegebenheiten – zu einer rechtserheblichen Beeinträchtigung des Eigentümers in seinem Grundrecht aus Art. 14 GG, die dieser nicht hinzunehmen braucht (BVerwG, Urteil vom 26.09.2002 – 3 C 9/02, juris, S. 4). Die Straßenverkehrsbehörden dürfen nicht tatenlos zusehen, wenn es durch das Nichteinschreiten zu einer beachtlichen Eigentumsbeeinträchtigung bzw. –Verletzung kommt.

 

Anbei eine Liste der ebenfalls gestörten Bewohner des genannten Abschnitts der Hahilingastraße, diese beinhaltet auch die Bewohner der zu- und abläufigen Straßen wie z.B. der Pfarrer-Socher-Straße (vom Talanger bis zu Hahilingastraße), Simerbauernweg, Gänslerweg, Am Berg, Gärtnerweg, Flurstraße, Erich-Stegemann-Weg, Bachweg (abgehen der Hahilingastraße) und  Auf der Wies.  

Details entnehmen Sie bitte der Unterschriftensammlung.

 

Wir beantragen eine ganztägige Sperre der Hahilingastraße ab der Kreuzung Further Bahnhofstraße / Hahilingastraße bis hin zur Kreuzung Talanger / Hahilingastraße.

 

Alternativ wird beantragt, ein ganztägiges LKW-Verbotsschild für LKW’s ab 7,5 Tonnen.

 

Wir bitten um schnellstmögliche Rückmeldung. Vielen Dank !

Mit freundlichen Grüßen

===> bitte hier unterschreiben: https://www.openpetition.de/petition/online/furth-mit-dem-schwerlastverkehr <===
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